Verantwortlicher Sachverständiger

“Das ist eine Super-Idee!”

Kunde bei der Präsentation einer Speziallösung für die Vermessung der Autobahn in Riga

Verantwortlicher Sachverständiger

Der Titel “Verantwortlicher Sachverständiger für Vermessung im Bauwesen” berechtigt uns zur:

  • Durchführung von Beweissicherungsvermessungen
  • Erstellung vermessungstechnischer Gutachten
  • Erstellung von Einmessbescheinigungen
    (gem. Art. 68 Abs. 6 und Art. 72 Abs. 6 Satz 2 BayBO in Verbindung mit § 15 Satz 1 SV Bau)
    Ø für das Schnurgerüst
    Ø für die Sockelkontrolle
  • Einmessung des neuen Gebäudestandes und Übergabe an die Vermessungsverwaltung (GÜVO)

 

 

 

 

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